Aktuelles
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Die neue Raumordnungs- und Baugesetznovelle

Die Novellen zum Steirischen Raumordnungsgesetz sowie zum Steierischen Baugesetz sind in Kraft getreten.

Die wesentlichen Themen dabei sind:

  • Verfahrensvereinfachung: Die bisherigen drei Verfahrensschienen (bewilligungsfreies Verfahren, Anzeigeverfahren und Bewilligungsverfahren) werden vereinfacht, das Anzeigeverfahren entfällt, die Novelle sieht nur mehr die Verfahrensschienen Bewilligungsverfahren oder Meldepflicht vor. Die Schaffung der Möglichkeit der elektronischen Einbringung von Bauansuchen ist ebenfalls Teil der Novelle.
  • Verfahrensbeschleunigung: Der Gemeinderat wird als zweite Instanz im Bauverfahren gestrichen. Nach dem Bescheid des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin muss das Landesverwaltungsgericht angerufen werden. (Anmerkung: Damit wird eine langjährige Forderung der WKO Steiermark umgesetzt.)
  • Photovoltaik-Anlagen bis zu 50 kW und einer max. Höhe von 3,50 m (bisher 100 m2/ca. 15 kW) können in Zukunft sehr einfach errichtet werden (meldepflichtiges Verfahren, statt bisher im Anzeigeverfahren).
  • Maßnahmen für den Klimaschutz
  • Verbot von Feuerungsanlagen mit fossilen Brennstoffen bei Neubauten

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz gibt es bereits in der konsolidierten Fassung. Das Steiermärkische Baugesetz gibt es leider derzeit noch nicht in der konsolidierten Fassung.

 

Geplante Novellierungen Raumordnungs- und Baugesetz

Da man sich bei wesentlichen Punkten wie z. B. der Neuregelung der Geruchskreise, der Baulandmobilisierung oder der Regelung für Einkaufszentren die ihre zulässige Verkaufsfläche überschreiten nicht einigen konnte, sind für die aktuelle Gesetzgebungsperiode in Kürze wieder Novellen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes sowie des Steiermärkischen Baugesetzes geplant. Die Landesregierung hat dies in der Agenda Weiss-Grün (siehe Seite 13) verankert und zudem sind bereits gemeinsame Anträge der ÖVP/SPÖ im Landtag eingebracht worden (siehe Anlagen unten), mit denen Unterausschüsse eingesetzt werden sollen. Der Fokus der beiden Regierungspartner ist dabei auf Bodenpolitik, Baulandmobilisierung, Ortskernstärkung und Rechtssicherheit für Wohnbevölkerung, Unternehmen und die regionalen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gerichtet.

 

Detaillierte Informationen zur ROG-Novelle 2019 von Frau Mag. Andrea Teschinegg (Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung) sowie zur Baugesetznovelle 2019 von Frau Mag. Elke Schunter-Angerer (Abteilung 3 - Verfassungsdienst) finden Sie hier.

 

Verweise:

Präsentation der neuen Raumordnungs- und Baugesetznovelle

Landesgesetzblatt Raumordnungsgesetznovelle 2019

Landesgesetzblatt Baugesetznovelle 2019

Antrag Novellierung Raumordnungsgesetz

Antrag Novellierung Baugesetz